Semesterticket: Das neue Rückmeldeverfahren
Es hat lange gedauert, aber nun gibt es ein neues Rückmeldeverfahren. Damit die Studierenden, die ins Auslandssemester gehen, ein Praktikum außerhalb des VBN machen oder ein bereits genehmigtes Urlaubssemester machen und kein Semesterticket benötigen nicht mehr in Vorleistung gehen müssen und der AStA den Beitrag des Semestertickets manuell zurückzahlen muss, kann jetzt auf Antrag während der Rückmeldezeit der Rückmeldebetrag um den Preis für das SemesterTicket reduziert werden.
So funktioniert die "neue" Befreiung vom Semesterticket:
Das Semesterticket ist für alle Studierenden obligatorisch. Ein Antrag auf Befreiung vom Semesterticket ist nur aus drei Gründen mit entsprechenden Nachweisen möglich:
- bei einer Schwerbehinderung ist der auf "G" oder "aG" ausgestellte Schwerbehindertenausweis erforderlich
- bei einem Auslandsstudium an einer ausländischen Universität oder einem (nach der Studien-/Prüfungsordnung erforderlichen) Auslandspraktikum ist für das betreffende Semester als Nachweis entweder die Immatrikulation der ausländischen Uni oder ein Praktikumsnachweis vorzulegen.
Bei einem Praktikum innerhalb der BRD, aber außerhalb des VBN, muß ebenfalls ein entsprechender Nachweis erbracht werden. - bei einem Urlaubssemester kann mit dem Antrag auf Beurlaubung auch direkt ein Antrag auf Befreiung vom Semesterticket gestellt werden.
Der Antrag auf Befreiung vom Semesterticket ist mit entsprechenden Nachweisen jeweils bis zum 31.01. bzw. 31.07. an das Immatrikulations- und Prüfungsamt zu richten. Für die Rückmeldung muss dann bis zum 31.01. bzw. 31.07. der um das Ticket reduzierte Semesterbeitrag zu bezahlen.
Achtung! Sollten die benötigten Nachweise innerhalb der oben genannten Frist nicht vorgelegt werden können, muss der volle Semesterbeitrag gezahlt werden. Das Semesterticket kann dann nur zu den "alten Bedingungen" erstattet werden. Informationen hierzu findet ihr auf dieser Seite.
Der Semesterbeitrag ohne Semesterticket setzt sich wie folgt zusammen:
| Semesterbeitrag ohne Semesterticket für das Sommersemester 2012 | 109,00 EUR |
| AStA-Beitrag | 9,00 EUR |
| Studentenwerk | 50,00 EUR |
| Verwaltungskosten der Hochschule | 50,00 EUR |
Das Antragsformular für die Semesterticketbefreiung findet ihr hier. Bitte denkt daran den Antrag fristgerecht beim I-Amt zu stellen (und nicht beim AStA).