Begrüßungsgeld
Es gibt wieder Begrüßungsgeld!
Anspruchsberechtigt sind Studierende an einer der Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen, sofern sie:
- ab / nach dem 01.01.2008 neu mit Erstwohnsitz im Land Bremen gemeldet sind und in den letzten 12 Monaten keinen Erstwohnsitz in Bremen hatten
- ihren Erstwohnsitz mindestens für 12 Monate in Bremen halten
Achtung: Der Antrag auf das Begrüßungsgeld kann nur bei Bremen Service Universität gestellt werden.
Das Onlineformular dafür steht unter www.bsu.uni-bremen.de zur Verfügung.