Keinen Studienplatz bekommen?

Wer von unseren Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern mit einer Absage rechnet oder aber diese im Verlaufe des Bewerbungsverfahren von der Hochschule erhält oder bereits erhalten hat, braucht nicht zu verzagen.

 
Bevor an ein Einklagen des Studienplatzes gegenüber der Hochschule zu denken ist, solltest Du zunächst mal:
 
a) Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Einen Musterwiderspruch findest Du hier.
Rechtsmittelbelehrungen (Fristen!) entnehme bitte Deinem Ablehnungsbescheid;
 
b) am angebotenen Losverfahren teilnehmen. Da sich Studienaspirantinnen und -aspiranten mit einem sehr guten Notendurchschnitt in ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemeinhin an mehreren Hochschulen bewerben und von überall her Zusagen erhalten, und dann mitunter unserer Hochschule selber eine Absage erteilen, werden die zunächst mal zur Verfügung stehenden Studienplätze im ersten Anlauf bei weitem nicht ausgeschöpft. Unabhängig vom Notendurchschnitt „wandern“ alle zunächst mal Abgelehnten, die eine Teilnahme am Losverfahren beantragt haben, in eine Lostrommel.
Jede/r hat dann die gleichen Chancen, gezogen zu werden.
 
c) Komm zu unseren Infoveranstaltungen für Abgelehnte und KlägerInnen.
Infoveranstaltungen für abgelehnte StudienplatzbewerberInnen und KlägerInnen zum Wintersemester 2011/12:

In diesem August finden insgesamt 4 Infoveranstaltungen zum Thema Studienplatzklage, Widerspruchsverfahren etc. statt.

Wann: 10.08., 17.08., 24.08., 31.08. - ab 12:00 Uhr

Wo: Raum M26b, Standort Neustadtswall



Bei weiteren Fragen, wendet Euch bitte an unsere Bafög- und Sozialberatung.
Die Kontaktdaten findet ihr hier.