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Semesterticket

Das Semesterticket ist der Fahrausweis der Studierenden für den ÖPNV. Alle Studierenden der Hochschule Bremen erhalten das Ticket bei Rückmeldung oder Erstimmatrikulation mit dem Leporello. Das Semesterticket kostet 225,81 EUR (Stand: SoSe 2022).

Dieser Betrag ist im Rückmeldebeitrag bereits enthalten. Das Ticket ist 6 Monate gültig, personengebunden und nur mit eingeklebtem Foto in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig. Mit dem Ticket können seit November 2020 eigene Kinder unter 15 Jahren im VBN-Gebiet (VBN, VEJ, VGC – dunkelgrauer Bereich auf der Karte) kostenfrei mitgenommen werden.

Im Folgenden findest du Informationen über

Der Gültigkeitsbereich des Semestertickets hat sich mit der Einführung des Landesweiten Semestertickets (Einführung zum WiSe 2018/19) stark erweitert.  Das Semesterticket besteht nun eigentlich aus zwei Tickets, die mit dem Semesterticket zusammengefasst werden. Dem VBN-Semesterticket (VBN,VEJ,VGC) und dem Landesweiten Semesterticket (Schienenverkehr in Bremen und Niedersachsen). Unten findet ihr eine Übersichtskarte.

Weitere Infos zum Landesweiten Semesterticket findet ihr auf:
dein-Semesterticket.de.


Gültigkeitsgebiet (seit 01.09.2018) des Semestertickets für Studierende der Hochschule Bremen

Das Ticket ist in den folgend aufgezählten öffentlichen Verkehrsmitteln gültig.

Geltungsbereich Semesterticket

Das VBN-Semesterticket gilt während seiner Gültigkeit für beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) und in den Gebieten der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ), sowie der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cloppenburg (VGC). Zusätzlich gilt das landesweite Semesterticket für den Schienenpersonennahverkehr (RE, RB, S- und Regio-S-Bahnen) in ganz Niedersachsen und Bremen, sowie auf angrenzenden Strecken wie in der Karte (oben) dargestellt.

Es gilt in den durchgehenden IC/EC-Zügen zwischen Bremen Hbf und Emden Außenhafen sowie zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole.
In übrigen ICEs/ICs gilt das Ticket nicht.
Es kann ausnahmslos nur in der 2. Klasse genutzt werden. Das Ticket gilt in den Nachtlinien der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), den VBN-Nachtschwärmer*innen-Linien und den Nachtexpresslinien der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) Oldenburg.

Es gilt nicht in den NachtEulen-Discobussen. Außerdem sind Fahrten mit Straßen-, U-Bahnen und Bussen außerhalb des VBN Gebiets ausgeschlossen.


In wenigen Fällen kann man vom Bezug des Semestertickets befreit werden; alle Ausnahmen müssen durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Die Ausnahmen sind:

  • Schwerbehinderung,gem. § 145 Abs. 1 SGB IX mit einem Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
  • Aufenthalt zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Semestertickets, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.
  • Urlaubssemester
  • Verpflichtendes (curriculares) Praxis-und/oder Auslandssemester

Der „Antrag auf Befreiung vom Semesterticket“ ist mit entsprechenden Nachweisen an das Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule Bremen zu richten. Wenn die Befreiung wegen Beurlaubung beantragt wird, ist der „Antrag auf Beurlaubung“ vor Beginn des neuen Semesters an die Hochschule Bremen – Immatrikulations- und Prüfungsamt zu richten.


Soziale Härtefälle

Für schwere soziale Härtefälle ist es außerdem möglich, unter Offenlegung ihrer finanziellen Sitaution eine Rückzahlung des Semestertickets beim AStA zu beantragen. Alle Anträge werden selbstverständlich strikt vertraulich behandelt. Weitere Informationen gibt es bei der BAföG- und Sozialberatung oder im AStA-Büro am Neustadtswall.


Archiv

11.06.2020:
Statement des AStA zum Semesterticket für das WiSe 2020/21 (erneute Preiserhöhung) und die Pressemitteilung des AStA-Bündnisses Semesterticket findest du hier.


Weitere Infos