Spendenaufruf für Rechtsgutachten

Hinsichtlich des mit der Bundeswehr geschlossenen Kooperationsvertrages des Rektorats der Hochschule Bremen gibt es gegensätzliche Rechtsmeinungen.

Der Bremer Aufruf „Hochschul-Zivilklausel absichern und Friedenskonzept entwickeln!“ sieht darin einen Verstoß gegen die Zivilklausel des Bremer Hochschulgesetzes. Die bremische Senatorische Behörde für Wissenschaft hingegen hat im Parlament die Meinung verbreitet, Bundeswehr und Zivilklausel seien vereinbar.

Es ist uns gelungen, einen kompetenten Juristen für die Erstellung eines unabhängigen Rechtsgutachtens zu gewinnen. Ein Kasseler Rechtsanwalt wurde von der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit beauftragt, ein Gutachten darüber zu verfassen, ob die Bremer Bundeswehr-Kooperation gegen die eigene Zivilklausel verstößt. Der beauftragte Rechtsanwalt ist dadurch ausgewiesen, dass er bereits ein Zivilklausel-Rechtsgutachten an einer anderen Hochschule vorgelegt hat. Das Gutachten soll bis Ende Oktober 2016, also rechtzeitig vor der entsprechenden Bürgerschaftsdebatte, fertig gestellt sein. Wir gehen davon aus, dass das in Auftrag gegebene Gutachten neue Bewegung in die aktuelle Bremer und bundesweite Debatte bringen wird und ein Zeichen setzt gegen die schleichende Militarisierung der Forschung und Lehre an den Universitäten und Hochschulen.

Ein solches Gutachten von einem ausgewiesenen Fachmann ist nicht billig und kann von der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative alleine nicht getragen werden!

Wir bitten daher alle UnterzeichnerInnen des Bremer Aufrufs und alle Interessierten um eine Spende zur Begleichung der Honorarkosten. Jede Spende ist willkommen!

Das Spendenkonto ist das der Auftrag gebenden Organisation:

Bankverbindung: „Verantwortung für den Frieden“, Postbank Köln,

Achtung, geänderte IBAN seit 1.11.16!

IBAN: DEXX XXXX XXXX XXXX XX | Stichwort: Gutachten

Eine Spendenbescheinigung kann auf Anfrage ausgestellt werden.

Wir freuen uns über Ihre Spende und danken Ihnen dafür.