Krank beim Klausurtermin und BAföG-Empfänger*in?
Wenn Ihr wegen Krankheit bei einer Klausur fehlt, benötigt Ihr ja schon seit einigen Jahren an der Hochschule Bremen keine Krankschreibung mehr. Falls Ihr BAföG bezieht, solltet Ihr Euch aber unbedingt trotzdem ärztlich krankschreiben lassen und die Bescheinigungen aufbewahren. Eventuell müssen diese später beim BAföG-Amt vorgelegt werden.
Zum Hintergrund:BAföG wird generell nur für die Regelstudienzeit gewährt. Unter bestimmten Ausnahmen kann die Förderungszeit jedoch verlängert werden, beispielsweise wenn sich das Studium aufgrund von Krankheit verzögert. Das BAföG-Amt in Bremen fordert inzwischen aber für einen solchen Verlängerungsantrag eine zeitlich genaue Dokumentation von Krankheitsphasen; insbesondere wird geprüft, ob eine Prüfungsteilnahme aufgrund von Krankheit nicht möglich war. Dafür ist es erforderlich, dass Ihr die entsprechenden Krankschreibungen vorlegen könnt. Daher raten wir dringend allen BAföG-Empfänger*innen, sich Prüfungsversäumnisse aufgrund von Krankheit ab Studienbeginn immer ärztlich dokumentieren zu lassen und die Unterlagen zu sammeln. Falls Ihr dann leider in die Situation kommt, dass sich aufgrund regelmäßiger Erkrankungen das Studium verzögert, könnt Ihr Euren Verlängerungsantrag fundiert begründen.
Wo und wie kann ich BAföG beantragen?
Für Studierende der Hochschule Bremen und der Universität Bremen ist das BAföG-Amt beim Studierendenwerk Bremen zuständig. Die Antragstellung kann über das Portal „BAföG-Digital“ online beantragt werden. Dafür benötigt ihr allerdings eine „Bund-ID“, mit der ihr euch online identifizieren könnt. Ansonsten ist das Einreichen in Papierform per Post weiterhin möglich. Bei der Antragstellung über BAföG-Digital werden euch die erforderlichen einzureichenden Unterlagen genannt. Für den Erstantrag ist unbedingt das Formblatt 1 erforderlich sowie Formblatt 3, die Einkommenserklärung der Eltern. Auch die sogenannte „§ 9 BAföG Bescheinigung“ der Hochschule/Universität, die ihr bei unserer Hochschule online in eurem Campino Account unter dem Reiter „Bescheinigungen“ direkt bei der Immatrikulationsbescheinigung findet. Unterlagen, die noch nicht vorhanden sind, wie z. B. Mietvertrag oder Krankenkassenbescheinigung o.ä., können später nachgereicht werden. Nach Bewilligung des Antrags durch das BAföG-Amt werden rückwirkend die kompletten Leistungen ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung ausgezahlt. Es lohnt sich also, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Unter Umständen besteht für Studierende der Hochschule auch im ersten Semester schon ab dem 1. September Anspruch auf BAföG. Dafür muss jedoch die Teilnahme an Vorkursen der Hochschule im September noch vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn im Oktober nachgewiesen werden.
Falls Du die Papierform nutzen möchtest, bekommst Du alle Antragsformulare bei uns in der BAföG- und Sozialberatung an allen Standorten, am Neustadtswall, an der Werderstraße und am ZIMT. Außerdem gibt es diese natürlich auch online auf der Homepage vom Bundesministerium.
Der BAföG-Antrag wird vom BAföG-Amt erst abschließend bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig beim Amt vorliegen. Zum Beginn des Wintersemesters kann es sehr lange dauern, bis der Antrag bearbeitet und ein Bescheid erstellt wird. Letztes Wintersemester 2025/26 hat es bis zu 6 Monate gedauert, bis Studierende ihre Ausbildungsförderung erhalten haben. Die aktuellen Bearbeitungszeiten wurden bzw. werden auf der Homepage des BAföG Amtes genannt. Wegen dieser langen Dauer hatte der AStA der Hochschule zusammen mit dem AStA der Universität, der Hochschule für Künste und der Hochschule Brmerhaven zum Ende des Wintersemesters eine Beschwerde gegen das BAföG Amt an die Senatorin der Freien Hansestadt Bremen eingereicht. Auch wurde eine Pressemitteilung zu diesem Thema über den Weserkurier herausgegeben. Wegen dieser anhaltenden Problematik überlege dir also vorher, wie du die Zeit bis zum Erhalt der Ausbildungsförderung finanziell überbrücken kannst.
Wo gibt es weitere Infos online? Wie viel BAföG bekomme ich?
Sehr ausführlich und stets aktuell ist die Homepage www.bafoeg-rechner.de. Wenn dir die Einkommensverhältnisse deiner Eltern vorliegen, kannst du hier auch vorab schon einmal berechnen, wie viel BAföG du etwa erhalten wirst.
Elternunabhängiges BAföG
Allgemeine Infos zum elternunabhängigen BAföG gibt es hier.
Oft sind Eltern nicht mehr bereit, ein Studium zu finanzieren, wenn ihr Kind bereits eine Ausbildung absolviert hat und danach studieren möchte. Wir prüfen gerne mit dir, ob du in diesem Fall elternunabhängiges BAföG bekommen kannst, selbst wenn du noch nicht drei Jahre lang nach der Ausbildung gearbeitet hast. Bitte komm dann am besten schon bevor du den BAföG-Antrag stellst zu uns in die Beratung und wir besprechen deine persönliche Situation.
Auslands-BAföG
Wenn du für ein Semester oder länger ins Ausland gehst, kannst du auch dort Unterstützung durch BAföG bekommen. Allgemeine Infos hierzu gibt es hier. Das Formular für Auslands-Bafög steht hier online. Beachte beim dem Formular die letzte Seite: dort findest du eine Liste, welches BAföG-Amt für welches Land zuständig ist.
Wenn du für das Auslandsstudium und das Praktikum in zwei verschiedene Länder gehen möchtest, kann es zu Problemen kommen. In diesen Fällen ist es oft sehr schwer, durchgehend BAföG-Förderung zu erhalten. Bitte komm frühzeitig zu uns in die Beratung und wir schauen, ob wir eine individuelle Lösung für dich finden.
