Die Abnahme des Semestertickets ist für alle Studierenden der Hochschule Bremen obligatorisch. Der Preis des Semestertickets (176,40 EUR – Stand: WiSe 2024/25) wird mit der Rückmeldung gezahlt.
In Ausnahmefällen ist die Befreiung vom Semesterticket bzw. die Erstattung eventuell bereits gezahlter Beiträge möglich.
Wann ist eine Befreiung möglich?
In folgenden Fällen kann ein Antrag auf Befreiung vom Semesterticket gestellt werden:
- Bei einem studienbedingte Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten.
- Wenn nach SGB IX Anspruch auf kostenlose Beförderung besteht.
- Bei der Immatrikulation an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme des Semestertickets (die Befreiung kann dann an einer Hochschule erfolgen).
- Während eines Urlaubssemesters.
Die Nichtnutzung des Tickets begründet keinen Befreiungsanspruch.
Weitere Informationen zur Antragsstellung (und das Antragsformular) finden sich auf der Seite des I-Amts der Hochschule .