Leider erleben wir in der Beratung immer wieder Studierende, die ein drittes Mal durch eine Modulprüfung gefallen sind. Während der laufenden Corona Pandemie ist bis zum Ende des Wintersemesters 2023/24 ein zusätzlicher 4. Prüfungsversuch eingeführt worden. Diese Regelung läuft im Moment bis zum 31.03.2024. Studierende müssen dann nicht nur ihr Studium hier an der Hochschule Bremen abbrechen, sondern sind auch ihr Leben lang bundesweit für dieses Studienfach gesperrt. Lasst es bitte gar nicht erst soweit kommen! Such dir besser vor deinem dritten Versuch Hilfe, dann gibt es mehr Handlungsmöglichkeiten als hinterher. Zwar gibt es vor dem dritten / vierten Versuch eine obligatorische Beratung in den Fachbereichen, dort wird aber oft nur über die Inhalte der Prüfung gesprochen.

Auf dieser Seite findest du Tipps, wie du mit Prüfungssituationen umgehen kannst.

Oft ist das Problem, dass Studierende den ersten Prüfungsversuch noch nicht richtig ernst nehmen. Sie verschludern eine erste Abgabefrist oder gehen unvorbereitet zu einer Klausur, um zu testen, ob es vielleicht auch ohne zu lernen klappt. Wir raten dir: Verschwende keinen Prüfungsversuch auf diese Weise, denn er könnte dir später fehlen.

Wenn du merkst, dass du Probleme mit dem Lernen hast, suche dir Hilfe. Dies können Lerngruppen in deinem Studiengang oder z.B. Trainingskurse für Lernstrategien sein. Diese werden an der Hochschule vom Zentrum für Lehre und Lernen (ZLL) angeboten (Softskills, lebenslanges Lernen), auch die Angebote in der Studierwerkstatt der Universität Bremen stehen Studierenden der Hochschule offen.

Wenn du Probleme hast, deinen Lernalltag zu strukturieren, gibt es Unterstützungsgruppen der psychologisch-therapeutischen Beratungsstelle (ptb) . Die ptb bietet auch Kurse oder Einzelberatung bei Prüfungsangst an.

Tritt keine Prüfung an, wenn du nicht gut vorbereitet bist. Ebenfalls empfehlen wir dringend, nicht zur Prüfung zu gehen, wenn du nicht gesund bist oder dich nicht richtig wohl fühlst. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht leistungsfähig bist und so einen Prüfungsversuch aufbrauchst, ist das sehr ärgerlich. (Beachte die jeweiligen Regeln, wann und wie du dich krank melden musst; bei Klausuren kannst du unentschuldigt fehlen. Wenn du BAföG beziehst, beachte bitte auch diesen Hinweis.)

Es kann passieren, dass du während einer Prüfung krank wirst, z.B. eine plötzliche Migräne-Attacke oder heftige Übelkeit auftritt. Du kannst die Prüfung abbrechen, musst dann aber sofort am selben Tag zum Arzt gehen und dir die Prüfungsunfähigkeit per Attest bestätigen lassen! Diese Bescheinigung muss dann umgehend im Immatrikulations- und Prüfungsamt vorgelegt werden, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Bist du wegen einer chronischen Krankheit nur eingeschränkt leistungsfähig? Bist du LegasthenikerIn oder leidest du an einer attestierten Matheschwäche? Du hast dann Recht auf einen Nachteilsausgleich, z.B. könnte es sein, dass dir eine längere Zeit für eine Prüfung eingeräumt wird. Solche Dinge musst du aber vor den Prüfungen geltend machen. Lass dich hierzu von der Beratungsstelle Inklusives Studieren oder in der Gleichstellungsstelle der Hochschule beraten.

Denkst du, dass du die Prüfung eigentlich bestehen könntest, aber mit eine*r  Dozent*in nicht klar kommst? Vielleicht lässt sich ja dein Fach so studieren, dass du die Prüfung bei wem anders ablegen kannst. Oder das Problem betrifft nicht nur dich, sondern viele Studierende aus dem Fachbereich. Dann könnt Ihr Euch gemeinsam gegen ungerechte Prüfungsbedingungen und schlechte Vorbereitung auf den Klausurstoff wehren. Im Extremfall könnte es aber auch sinnvoll sein, diese Prüfung an einer anderen Hochschule abzulegen. Entweder, indem du dich als Nebenhörer*in an einer anderen Hochschule einschreibst oder sogar durch einen kompletten Wechsel für den Rest deines Studiums. In beiden Fällen musst du die Anerkennung von Prüfungsleistungen vorab klären. Suche dir bei diesen Problemen eine unabhängige Beratung im Fachbereich, gehe zum Fachschaftsrat oder komme zu uns.

Fühlst du dich ungerecht benotet? Versuch sofort, gegen die Benotung vorzugehen. Nur wenn du zeitnah gegen eine Note Einspruch einlegst, kann sie überprüft werden. Lass dir so etwas schon im ersten Prüfungsversuch nicht gefallen. Auch hier gilt, dass dir der Versuch später fehlt.

Die Beratungsstellen an der Hochschule Bremen helfen dir zu all diesen Fragen gerne. Bei allen bisher genannten Einrichtungen, bei der Studienberatung  und bei uns in der AStA BAföG- und Sozialberatung bist du herzlich willkommen.