Straßenbahnen

Erstattung des Semestertickets

Da wir viele berechtigte Anfragen bezüglich der Erstattung des Semestertickets erhalten, hier die vorläufige Info:

Aus rechtlichen und rein praktischen Gründen ist es uns leider immer erst ab 01.März (Anfang des Sommersemesters) möglich den Beitrag zu erstatten, auch wenn das Geld bereits Anfang Januar überwiesen wurde. Das liegt sowohl an der Trennung des Immatrikulationsamtes und des AStA’s als auch daran, dass das neue Haushaltsjahr immer am 01. März beginnt.

Außerdem ist es uns dieses Jahr aufgrund von Banktechnischen Problemen voraussichtlich erst  ab dem 15.04. möglich Überweisungen durchzuführen.

Wir möchten uns bei allen für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und bemühen uns schnellstmöglich alles in die Wege zu leiten.

Euer AStA